DRK - Rettungswagen in Fahrt

§ 1, § 2 und § 3 der Satzung des DRK

§ 1 - Name, Rechtsform, Mitgliedschaft

(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Karlsruhe e.V. den Namen "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Eggenstein-Leopoldshafen e.V.". Er hat seinen Sitz in Eggenstein-Leopoldshafen und ist ein rechtsfähiger Verein. Zur Gründung ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e.V. erforderlich. Zur Gründung des Ortsvereins als e. V. ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V. und die Zustimmung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e. V. erforderlich, § 12 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbandes. Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor. Bereits eingetragene Vereine benötigen keine erneute Zustimmung.

(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund. Seine Anwendung erfolgt entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes. Das Recht zur Führung wird durch den Bundesverband vermittelt.

(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemein­de Eggenstein-Leopoldshafen.

(4) Der Ortsverein verwirklicht eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1 und 13 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3 sowie 23 der Satzung des Landesverbandes sowie § 13 der Satzung der Kreisverbandes.

 

(5) Mitglieder des Ortsvereins sind

  - natürliche und juristische Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2)

  - sonstige Vereinigungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)

  - Ehrenmitglieder (§ 9)

(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz.

§ 2 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

 

(2) Das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Eggenstein-Leopoldshafen e.V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit

  • Unparteilichkeit

  • Neutralität

  • Unabhängigkeit

  • Freiwilligkeit

  • Einheit

  • Universalität.

 

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich.

 

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

 

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (nachfolgend Bundesverband genannt) nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK‑Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

 

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,

  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,

  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,

  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

 

 

(3) Das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Eggenstein-Leopoldshafen e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V. Der Ortsverein Eggenstein-Leopoldshafen ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Ortsvereins.

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V. nimmt das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Eggenstein-Leopoldshafen e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens. 

(5) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.

§ 3 Aufgaben

(1) Der Ortsverein ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Sein Zweck ist die Wahrnehmung der Interessen derjenigen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie das Hinwirken auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen.

 

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,

  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,

  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung, 

  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,

  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz und Rothalbmondbewegung,

  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen,

  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,

  • Suchdienst und Familienzusammenführung,

  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe,

  • Pflege der Zusammenarbeit und Gemeinschaft seiner Mitglieder.

 

Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Ortsverein erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 2) und seiner Möglichkeiten (§ 29).

 

(3) Der Ortsverein fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliede­rungen und Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung auf der örtlichen Ebene gegenüber Behörden, Verbänden und Einrichtungen.

(4) Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er führt im Einvernehmen mit dem Kreisverband die vom Landesverband angesetzten Haus- und Straßensammlungen durch; sonstige örtliche Sammlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Kreisverbandes.

(5) Der Ortsverein wählt die Delegierten zur Kreisversammlung (§ 19 Abs. 4 der Satzung des Kreisverbandes).

(6) Der Ortsverein kann weitere ihm vom Kreisverband in gegenseitigem Ein­vernehmen übertragene Aufgaben durchführen.

Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Eggenstein-Leopoldshafen e.V.
Hirtenberg 13
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Fon: 0721 786202

Amtsgericht Mannheim: VR 102442